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   LG Dortmund, 06.03.2008 - 2 O 233/07   

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https://dejure.org/2008,24472
LG Dortmund, 06.03.2008 - 2 O 233/07 (https://dejure.org/2008,24472)
LG Dortmund, Entscheidung vom 06.03.2008 - 2 O 233/07 (https://dejure.org/2008,24472)
LG Dortmund, Entscheidung vom 06. März 2008 - 2 O 233/07 (https://dejure.org/2008,24472)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beweisverwertungsverbot

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AERB 87 § 1
    Beweisverwertungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage zu Gunsten eines Versicherten im Prozess gegen den Versicherer bei einem behaupteten Versicherungsfall in Form eines Raubüberfalls; Verwendbarkeit des Protokolls einer Telefonüberwachung im Zivilprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors

    Auszug aus LG Dortmund, 06.03.2008 - 2 O 233/07
    Die Klägerin hat mit den ihr zur Verfügung stehenden Beweismitteln weder den Vollbeweis für einen Raub noch den erleichterten Beweis des sog. äußeren Bildes (BGH, Urteil vom 18.10.2006 - IV ZR 130/05, VersR 2007, 102 = NJW 2007, 372; BGH, VersR 1995, 956; VersR 1993, 571, 572; VersR 1992, 867; VersR 1991, 917, 918; VersR 1990, 45; VersR 1987, 146) geführt.
  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 378/01

    Verwertung von im Strafverfahren unter Verletzung der Belehrungspflicht zustande

    Auszug aus LG Dortmund, 06.03.2008 - 2 O 233/07
    Vielmehr ist über die Frage der Verwertbarkeit aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung im Einzelfall zu entscheiden, wobei regelmäßig jedenfalls dann, wenn - wie hier - das Strafverfahren bereits rechtskräftig zu einem Freispruch geführt hat, ein Schutzbedürfnis der Partei nicht mehr gegeben ist (so ausdrücklich BGH, BGHZ 153, 165 = NJW 2003, 1123 = VersR 2003, 924; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1989, 573).
  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94

    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus LG Dortmund, 06.03.2008 - 2 O 233/07
    Die Klägerin hat mit den ihr zur Verfügung stehenden Beweismitteln weder den Vollbeweis für einen Raub noch den erleichterten Beweis des sog. äußeren Bildes (BGH, Urteil vom 18.10.2006 - IV ZR 130/05, VersR 2007, 102 = NJW 2007, 372; BGH, VersR 1995, 956; VersR 1993, 571, 572; VersR 1992, 867; VersR 1991, 917, 918; VersR 1990, 45; VersR 1987, 146) geführt.
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